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„Neinhorn“ vs. ChatGPT: Carlsen-Verlag zieht wegen Kinderbuch vor Gericht

Der Carlsen-Verlag, Autor Marc-Uwe Kling und Illustratorin Astrid Henn gehen juristisch gegen den KI-Anbieter OpenAI vor. Im Zentrum des Rechtsstreits steht das erfolgreiche Kinderbuch „Das NEINhorn“, dessen Inhalte und Gestaltung nach Angaben des Verlags von ChatGPT und verbundenen KI-Diensten nahezu identisch reproduziert wurden. Der Fall könnte zu einem wichtigen Präzedenzfall im Umgang mit Urheberrecht und Künstlicher Intelligenz werden.

FW
FutureWire Admin
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Hintergrund: Wie das „Neinhorn“ in die KI geraten sein soll

Laut Carlsen-Verlag genügt bereits eine einfache Eingabe, damit ChatGPT:

  • NEINhorn-Geschichten erzeugt, die Aufbau, Figuren und Tonfall des Originals stark nachahmen,
  • Illustrationen generiert, die den Zeichnungen von Astrid Henn auffallend ähneln,
  • Druckvorlagen inklusive Umschlag, Impressum, gefälschter ISBN und Verlagslogo ausgibt,
  • und sogar weitere rechtsverletzende Inhalte wie neue Figuren und Schauplätze vorschlägt.

Der Verlag sieht darin ein deutliches Indiz, dass das Originalwerk ohne Zustimmung als Trainingsmaterial für KI-Modelle verwendet wurde. Die Inhalte seien nicht nur „inspiriert“, sondern als eine Art digitale Memorisierung abrufbar – und damit urheberrechtlich hoch problematisch.

Stimmen von Autor, Illustratorin und Verlag

Autor Marc-Uwe Kling kritisiert, dass große KI-Unternehmen sich an bestehender Kunst und Kultur bedienen, ohne die Rechte der Kreativen zu achten. Er spricht von einem System, das „alles klaut und hofft, damit durchzukommen“. Illustratorin Astrid Henn bezeichnet die Nutzung ihrer Zeichnungen für KI-Training als Diebstahl ihrer monatelangen Arbeit.

Der Carlsen-Verlag als Teil der Bonnier-Gruppe sieht eine klare Verletzung von Urheber- und Verlagsrechten. Gefordert werden Unterlassung, Offenlegung der verwendeten Trainingsdaten sowie Schadensersatz. Der Fall reiht sich ein in eine wachsende Zahl von Verfahren, in denen Verlage und Kreative gegen KI-Anbieter vorgehen.

Juristische Dimension: Klage vor dem Landgericht München I

Die Klage wurde beim Landgericht München I eingereicht, das bereits in anderen KI- und Urheberrechtsverfahren eine Rolle gespielt hat. Die Richterinnen und Richter müssen klären, ob und in welchem Umfang das Training von KI-Modellen mit urheberrechtlich geschützten Werken zulässig ist und welche Transparenzpflichten für Unternehmen wie OpenAI gelten.

Brisant ist dabei, dass das „Neinhorn“ zu den meistverkauften Kinderbüchern in Deutschland zählt. Eine unkontrollierte Vervielfältigung durch KI könnte nicht nur die wirtschaftliche Grundlage des Verlags, sondern auch die kreative Leistung von Autor und Illustratorin nachhaltig beschädigen.

Warum der „Neinhorn“-Fall für die gesamte Buchbranche wichtig ist

Der Streit um das „Neinhorn“ steht stellvertretend für eine größere Entwicklung: Künstliche Intelligenz kann heute Texte, Bilder und ganze Buchlayouts erzeugen, die dem Original täuschend ähnlich sind. Für Verlage, Autorinnen und Illustratoren stellt sich die Frage, wie sie ihre Werke vor KI-Plagiaten schützen können.

  • Urheberrecht: Müssen KI-Anbieter die Nutzung geschützter Werke offenlegen und lizenzieren?
  • Transparenz: Welche Daten wurden zum Training verwendet – und wie können Kreative das überprüfen?
  • Wirtschaftliche Folgen: Wenn KI komplette Bücher nachbildet, geraten klassische Verwertungsmodelle unter Druck.

Der Ausgang des Verfahrens könnte daher weit über das „Neinhorn“ hinaus wirken und Standards für den Umgang mit KI in der Buch- und Medienbranche setzen.

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